Sicherheitsunterweisungen (Erst- und Folgeunterweisung)
Wir erarbeiten mit Ihren Mitarbeitern eine betriebs-spezifische Erstunterweisung und führen mit Ihren Mitarbeitern Erst- und Folgeunterweisungen nach den individuellen Bedürfnissen Ihres Unternehmens durch.
Die Sicherheitsunterweisung gem. §6 ArbSchG richtet sich dabei nach:
Lehrinhalte
- Gefährdungsbeurteilungen
- Betriebliche Spezifikationen
- Durchgeführte Unfallermittlungen
- Unfallschwerpunkte
- Tätigkeitsschwerpunkte
Dauer: 4 UE